Allgemeine Geschäftsbedingungen FOMO Graz
- Wer wir sind
- Ziel und Mission
- Leistungsumfang des FOMO Graz
- Haftung
- Rechte
- Gerichtsstand
1) Wer wir sind
Der Verein FOMO Graz richtet seit 2019 den Fotomonat Graz aus, der traditionell jedes Jahr immer zum gleichen Datum stattfindet – nämlich von 14. April bis 15. Mai.
In dieser Zeit werden rund 120 großformatige Bilder in den Auslagen der Innenstadtbetriebe im Grazer Zentrum einem großen Publikum gezeigt. Die Ausstellung wird kuratiert und es sind gleichermaßen gewerbliche, wie auch nicht gewerbliche FotografInnen eingeladen, ihre Werke einzureichen. Für das Kuratorium zählt nur die technische und künstlerische Qualität der Arbeiten.
Der Verein FOMO Graz und das Projekt Fotomonat Graz wird von einer Gruppe von ambitionierten BerufsfotografInnen betrieben, wobei Mag. Ana Wolf die Obfrau des Vereins stellt. (siehe Impressum)
2) Ziel und Mission
Der Verein FOMO Graz wurde mit dem Ziel gegründet, die Fotografie in der Steiermark einem breiten Publikum näher zu bringen und die hohe Qualität der Fotografie im Land zu präsentieren. Die Niederschwelligkeit ist dabei ein großes Anliegen, deswegen werden die Fotografien im öffentlichen Raum, bzw öffentlich sichtbar präsentiert.
3) Leistungsumfang des FOMO Graz
- Das Team des Vereins FOMO Graz verpflichtet sich, alle für die Ausstellung des Fotomonat Graz eingereichten Arbeiten mit größter Sorgfalt, Aufmerksamkeit und tiefstem Respekt für die FotografInnen und ihre Werke zu behandeln und zu kuratieren.
- Angenommene Fotografien werden auf den sozialen Medien (es werden derzeit Facebook und Instagram bedient) als Teil der Ausstellung beworben und dabei werden auch die FotografInnen vorgestellt und zu ihren Profilen mindestens ein Mal im Laufe der Ausstellung verlinkt.
- Nicht angenommene Fotografien werden von den Servern gelöscht und nicht gezeigt, die FotografInnen werden über die Auswahl informiert.
- Die Verortung der ausgestellten Arbeiten erfolgt via FOMO Webseite und mittels des gedruckten Stadtplans, der in allen teilnehmenden Betrieben, Graz Tourismus, Cafès, Hotels und Restaurants aufliegt.
- Die Bilder werden im Rahmen der Ausstellung in bestmöglicher Qualität gedruckt.
- Es ist nicht die Aufgabe des Vereins FOMO nach der Ausstellung die Bilder an die FotografInnen auszuliefern. Sollte sich die Gelegenheit ergeben, sie zB für die Wiener FotografInnen nach Wien mitzunehmen, kann das der Verein gerne machen, aber es gibt seitens der FotografInnen keinen Anspruch auf eine Zustellung.
- Die Bilder müssen nach Beendigung der Ausstellung am 15. Mai bis spätestens 31. Mai in den jeweiligen Betrieben abgeholt werden. Bilder die nicht geholt wurden werden von der Veranstaltungsorganisation entsorgt und es besteht kein Anspruch mehr auf einen Ersatzdruck oder einen monetären Ersatz.
- Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung des Bildes oder eine bestimmte Location, wo das Bild ausgestellt werden muss.
- FOMO Graz verpflichtet sich, möglichst gut frequentierte, hochwertige Locations mit den Ausstellerbetrieben auszuverhandeln.
4) Haftung
- Die FotografInnen nehmen zur Kenntnis, dass die Bilder im Laufe der Ausstellung leicht beschädigt werden können und treten von jeglichen Schadenersatzansprüchen am physischen Bild zurück.
- Der Verein FOMO wird freiwillig während der Ausstellung beschädigte Bilder ersetzen, um sie in der Ausstellung gut und hochwertig zu präsentieren. Ob ein Bild ersetzt werden muss, obliegt ausschließlich der Veranstaltungsorganisation.
- Für Diebstahl und Verlust hält sich FOMO Graz schad- und klaglos.
5) Rechte
- Die UrheberInnen der Fotografien erlauben die Werknutzung im Rahmen des FOMO Graz zum Ziel der Bewerbung ihrer Arbeiten und des Festivals. Diese Nutzung kann digital oder in Print geschehen.
- Die FotografInnen bestätigen, dass sie sämtliche Veröffentlichungsrechte innehaben (Urheberrecht und Recht am eigenen Bild) FOMO Graz verlässt sich auf die Angaben der FotografInnen und ist im Streitfall schad- und klaglos zu halten.
- Für den Fall, dass ein Bild aus der Ausstellung gezogen werden muss, weil die Persönlichkeiterechte der abgebildeten Person verletzt wurden, werden sämtliche Kosten für den Neudruck des Plans und die Auslieferung desselbigen, wie auch die Adaption des online Plans von dem/der Fotografin getragen.
- Sämtliche Fotos, die bei Veranstaltungen (Opening, Finnssage, Workshops etc im Rahmen des FOMO Graz) entstehen dürfen auf den sozialen Medien und Printmedien im Sinne der Bewerbung des Festivals veröffentlicht werden.
6) Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand wird Graz vereinbart.